Kurantrag, Bewilligung und Ablauf

Bewilligung eines Kuraufenthalts nach Kurantrag

Bei medizinischer Notwendigkeit bekommen Sie eine Kur bzw. eine Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) – „Kur neu“ bewilligt. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest und füllt mit Ihnen gemeinsam den entsprechenden Kur-Antrag  aus. Das Formular geht anschließend zur Genehmigung an die Ihren Sozialversicherungsträger.

Sie haben die Möglichkeit, auf dem Formular für den Kurantrag Ihre Wunschdestination in einem OptimaMed Gesundheitsresort, wie z.B. Gesundheitsresort Bad Wimsbach, anzugeben. Ihr Wunsch wird bei der Zuweisung durch den Arzt bzw. den Sozialversicherungsträger meist berücksichtigt.

Die Bezahlung Ihres Aufenthalts wird von der Sozialversicherung übernommen. Einen verbleibenden Selbstbehalt, der sich nach Ihrem Einkommen richtet, müssen Sie selbst übernehmen.

Sobald Ihre Bewilligung der Kur bei uns eingelangt ist, kontaktieren wir Sie und vereinbaren mit Ihnen einen Aufenthaltstermin. Bei uns im Haus erhalten Sie nach der Erstuntersuchung mit der Kurärztin/dem Kurarzt den individuell auf Ihre Bedürfnisse und Ihre Indikation abgestimmtenTherapieplan.

Privatkur / Privater Kuraufenthalt

Wir bieten in allen 9 OptimaMed Gesundheitsresorts in Österreich auch Privatkuren an. Diese werden zum Beispiel gerne zwischen den von der Sozialversicherung bewilligten und bezahlten Kuraufenthalten absolviert. Um eine Privatkur zu buchen, wählen Sie einfach eine Gesundheitseinrichtung ihrer Wahl aus und stellen uns eine Anfrage, um Ihren Termin und die Aufenthaltsdauer nach Wunsch festzulegen. Die Kosten für die private Kur tragen Sie selbst. Hier finden Sie regelmäßig saisonale Angebote und Aktionen für die Privatkur.

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